Wunschkennzeichen reservieren und zulassen

Die Initialen Ihrer Kinder, Ihr Geburtsjahr oder einfach eine Kombination, die Sie sich merken können: Wir reservieren Ihr Wunschkennzeichen bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle und melden Ihr Fahrzeug damit an – ohne dass Sie selbst zur Behörde müssen. In Hamburg und Umgebung erledigen wir das persönlich bei der Zulassungsstelle; für andere Zulassungsbezirke prüfen wir Ihren Vorgang vorab und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie schnell wir ihn übernehmen können.

+ 29 € zur Zulassung inkl. MwSt. · zzgl. amtl. Gebühren
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Ist Ihre Kombination überhaupt möglich?

Tippen Sie Ihre Wunschkombination ein. Wir prüfen sofort, ob sie vom Aufbau her zulässig ist – Zeichenzahl, Reihenfolge und die bundesweit gesperrten Buchstabenfolgen.

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Ortskürzel, ein bis zwei Buchstaben, ein bis vier Ziffern.

Das ist eine Formatprüfung, keine Verfügbarkeitsabfrage. Ob Ihre Kombination bei Ihrer Zulassungsstelle noch frei ist, prüfen wir für Sie – tragen Sie sie einfach im Auftrag ein.

Was es kostet

29 € Aufpreis auf Ihre Zulassung, inklusive 19 % Umsatzsteuer. Dafür übernehmen wir die Verfügbarkeitsprüfung, die Reservierung bei Ihrer Zulassungsstelle und die Anmeldung mit dem reservierten Kennzeichen.

Dazu kommen Beträge, die nicht wir bekommen, sondern die Behörde und der Prägedienst:

  • 12,80 € amtliche Gebühr – 2,60 € für die Reservierung und 10,20 € für die Zuteilung des Wunschkennzeichens (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, unverändert seit Jahren)
  • die Kennzeichenschilder. Auf Wunsch lassen wir sie bei unserem Prägedienst anfertigen und schicken sie Ihnen zu – 35 € für das Paar inklusive Versand. Sie können sie auch selbst besorgen; im Handel kosten sie je nach Anbieter rund 20 bis 40 € pro Paar. Einen amtlichen Preis gibt es dafür nicht.

Beispiel: Eine Neuzulassung mit Wunschkennzeichen liegt damit bei 89 € + 29 € für uns, plus 12,80 € Behördengebühr und die Schilder. Bei einer Ummeldung entsprechend 69 € + 29 €.

So läuft es ab

  1. Wunschkombination angeben. Sie tragen im Antrag Ihre Wunschkombination ein – und am besten zwei Alternativen, falls die erste schon vergeben ist.
  2. Wir prüfen und reservieren. Wir fragen die Verfügbarkeit bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle ab und reservieren die Kombination auf Ihren Namen. Sie bekommen die Reservierungsbestätigung mit der Reservierungsnummer von uns.
  3. Schilder. Setzen Sie im Antrag das Häkchen bei „Kennzeichenschilder“, dann lassen wir sie prägen und schicken sie Ihnen zu. Oder Sie bestellen sie mit unserer Reservierungsbestätigung selbst bei einem Prägedienst Ihrer Wahl.
  4. Zulassung. Wir melden Ihr Fahrzeug mit dem reservierten Kennzeichen an. Die Zulassungsbescheinigung und die Plaketten kommen anschließend zu Ihnen.

Die Reservierung läuft immer auf die Person oder Firma, auf die das Fahrzeug später zugelassen wird. Das verlangen die Zulassungsstellen so – wir handeln dabei in Ihrem Auftrag.

Welche Kombinationen möglich sind

Ein deutsches Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen Ihres Zulassungsbezirks (ein bis drei Buchstaben) und der Erkennungsnummer – ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Frei wählbar ist nur die Erkennungsnummer.

Entscheidend ist eine Regel, die viele überrascht: Ein einzeiliges Kennzeichen darf insgesamt höchstens acht Zeichen haben (Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Daraus ergibt sich Ihr Spielraum:

  • Kurzes Ortskürzel wie B, K, M, S oder L: Ihnen bleiben volle sieben Zeichen – zwei Buchstaben und vier Ziffern sind möglich, etwa B-AS 1234.
  • Dreibuchstabiges Ortskürzel wie WES oder PIN: Es bleiben nur fünf Zeichen für die Erkennungsnummer, also zum Beispiel WES-AB 123.

Bei einem Saisonkennzeichen ist es jeweils ein Zeichen weniger, weil der Betriebszeitraum rechts mit aufgedruckt wird.

Was nicht möglich ist

Nicht jede Kombination wird zugeteilt, und darauf besteht auch kein Rechtsanspruch. § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt vor, dass die Kombination nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf.

  • Bundesweit ausgeschlossen: die Buchstabenfolgen NS, SA, SS, HJ und KZ.
  • Praktisch flächendeckend gesperrt: die Zahlen 18 und 88 in bestimmten Kombinationen. Das ist keine bundeseinheitliche Vorschrift, sondern eine Entscheidung der einzelnen Behörden – in der Praxis sperren sie fast alle.
  • Regionale Zusatzsperren: Baden-Württemberg hat 2021 landesweit unter anderem 1488, HH 18, AH 18, HH 88 und AH 88 gesperrt. Mehrere Thüringer Zulassungsstellen sperren zusätzlich eigene Kombinationen. Welche das im Einzelfall sind, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde.

Außerdem ist ein Wunschkennzeichen an Ihren Zulassungsbezirk gebunden. Sie können sich kein Kennzeichen aus einer anderen Stadt aussuchen, weil Ihnen das Kürzel besser gefällt.

Wie lange eine Reservierung gilt

Dafür gibt es keine bundeseinheitliche Frist – jede Zulassungsbehörde legt sie selbst fest. Die Spanne ist groß: Hamburg reserviert 14 Tage, Berlin drei Monate ohne Verlängerungsmöglichkeit, Magdeburg 90 Tage mit Verlängerung, in Baden-Württemberg sind bis zu zwölf Monate möglich.

Wir nennen Ihnen die Frist Ihrer Behörde, bevor wir reservieren – damit Sie wissen, bis wann die Zulassung erfolgt sein muss.

Umzug, Verkauf und Saisonkennzeichen

Umzug innerhalb Deutschlands. Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bundesweit mitnehmen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug durchgehend zugelassen bleibt. Ein bereits abgemeldetes Fahrzeug kann sein altes Kennzeichen nicht zurückbekommen. Ein Wunschkennzeichen aus einem anderen Bezirk lässt sich dagegen nicht übertragen, wenn Sie ein neues Ortskürzel möchten – dann brauchen Sie eine neue Kombination.

Verkauf oder Halterwechsel. Seit Oktober 2019 darf das Kennzeichen beim Halterwechsel am Fahrzeug bleiben. Wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen behalten möchten, muss das Fahrzeug vorher außer Betrieb gesetzt und die Kombination neu zugeteilt werden – die Gebühr von 10,20 € fällt dann erneut an.

Saisonkennzeichen. Auch hier ist ein Wunschkennzeichen möglich. Beachten Sie nur die um ein Zeichen kürzere Erkennungsnummer.

Häufige Fragen

Kann ich reservieren, bevor ich das Auto habe?
Ja. Für die Reservierung muss das Fahrzeug noch nicht feststehen – sie läuft auf Sie als Person, nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Die Zuteilung erfolgt erst mit der Zulassung.

Was passiert, wenn meine Wunschkombination vergeben ist?
Dann greifen wir auf Ihre Alternativen zurück. Deshalb fragen wir im Antrag gleich zwei Ersatzkombinationen ab. Wichtig zu wissen: Manche Zulassungsstellen berechnen die Bearbeitungsgebühr auch dann, wenn die gewünschte Kombination nicht verfügbar ist.

Bekomme ich die Schilder von Ihnen?
Auf Wunsch ja – für 35 € inklusive Versand lassen wir sie prägen und schicken sie Ihnen zu. Wenn Sie lieber selbst bestellen, brauchen Sie dafür nur unsere Reservierungsbestätigung.

Wie schnell geht das?
Wir starten die Reservierung, sobald Ihr Auftrag bei uns ist. Wie schnell die Zulassungsstelle bestätigt und wie lange die anschließende Zulassung dauert, hängt vom Vorgang und von der zuständigen Behörde ab – feste Zusagen macht uns dort niemand, und deshalb machen wir Ihnen auch keine.

Gilt mein Wunschkennzeichen auch für ein Motorrad oder Wohnmobil?
Ja. Beachten Sie bei Krafträdern nur, dass zweizeilige Kennzeichen weniger Zeichen zulassen.

Wunschkennzeichen jetzt beauftragen

Wählen Sie im Antrag Ihre Zulassungsart und setzen Sie das Häkchen bei „Wunschkennzeichen“. Danach tragen Sie Ihre Wunschkombination und zwei Alternativen ein.

Unsicher, ob Ihre Kombination möglich ist? Rufen Sie vorher an: +49 176 32691185. Wir sagen Ihnen ehrlich, was geht.