Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren: Was jetzt zu tun ist

Kurz vorweg: Ob Sie den Fahrzeugschein oder den Fahrzeugbrief verloren haben, macht einen gewaltigen Unterschied. Der eine ist oft noch am selben Tag ersetzt. Beim anderen vergehen mindestens drei Wochen – und in dieser Zeit können Sie Ihr Auto nicht verkaufen.

Erst klären: Welches Papier fehlt?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein – das Papier, das Sie beim Fahren dabeihaben müssen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief; sie weist nach, wer über das Fahrzeug verfügen darf, und gehört in den Ordner, nicht ins Handschuhfach. Der Unterschied beim Ersatz ist erheblich:

Teil ITeil II
Ersatzoft am selben Tagab drei Wochen
VerfahrenNeuausstellungAufbietung über das KBA
Verkauf solange möglichjanein

Fahrzeugschein verloren: der einfache Fall

Für den Ersatz brauchen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • eine Versicherung an Eides statt über den Verlust – oder, wenn das Dokument gestohlen wurde, die Anzeige bei der Polizei
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II. Liegt sie bei Ihrer Bank, weil das Fahrzeug finanziert ist, brauchen Sie stattdessen deren Einverständniserklärung
  • den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Bei der Zulassungsbehörde bekommen Sie das neue Dokument in der Regel am Tag der Antragstellung ausgehändigt. Berlin verlangt dafür 12,60 € zuzüglich 4,16 €, wenn zugestellt werden soll – andere Zulassungsstellen liegen in einer ähnlichen Größenordnung, die genauen Beträge unterscheiden sich aber.

Ein Punkt, den viele übersehen: Seit 2015 trägt die Zulassungsbescheinigung Teil I einen verdeckten Sicherheitscode. Die Ersatzausfertigung bekommt einen neuen – der Code aus dem verlorenen Dokument ist wertlos. Wenn Sie später online zulassen oder abmelden wollen, arbeiten Sie mit dem neuen Code. Mehr dazu im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

Fahrzeugbrief verloren: der langwierige Fall

Hier läuft ein förmliches Verfahren an, das Aufbietungsverfahren. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust an das Kraftfahrt-Bundesamt, und der alte Brief wird mit einer Vorlagefrist öffentlich für ungültig erklärt; die Veröffentlichung im Verkehrsblatt läuft vierzehn Tage. Erst wenn das Verfahren beendet ist – nach etwa drei Wochen, je nach Stelle auch länger –, darf eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

Sie brauchen dafür Ihren Ausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine Versicherung an Eides statt der Person, die das Dokument zuletzt in Verwahrung hatte – bei Diebstahl die Anzeige. Berlin berechnet 13,80 € für die Aufbietung und 16,50 € für die Ausfertigung; der ADAC nennt für beide Dokumente zusammen eine Spanne von 50 bis 85 €, je nach Zulassungsstelle und Aufwand.

Weil die Papiere nur paarweise ausgegeben werden, erhalten Sie zusammen mit dem neuen Teil II automatisch auch einen neuen Teil I.

Die drei Wochen, die weh tun

Solange das Aufbietungsverfahren läuft, ist kein Halterwechsel möglich. Das ist in der Praxis der teuerste Teil: Wer sein Auto verkaufen will und den Brief nicht findet, kann den Verkauf nicht abschließen. Käufer springen ab, Preise werden nachverhandelt. Wenn Sie einen Verkauf planen, suchen Sie den Brief lieber jetzt als in drei Wochen.

Umgekehrt gilt das auch beim Kauf: Legt Ihnen jemand nur eine Ersatzausfertigung vor, ist das kein Grund zur Panik – nach abgeschlossenem Aufbietungsverfahren ist das alte Dokument endgültig ungültig, ein wieder aufgetauchtes Original also wertlos. Fragen Sie trotzdem nach, warum es eine Ersatzausfertigung gibt.

Zwei Dinge, die oft falsch verstanden werden

Eine Anzeige bei der Polizei brauchen Sie nur bei Diebstahl. Für einen gewöhnlichen Verlust genügt die Versicherung an Eides statt. Sie können sie bei der Zulassungsbehörde zur Niederschrift abgeben, beim Notar oder selbst schriftlich verfassen – die Behörden handhaben das unterschiedlich.

Eine Versicherung an Eides statt ist kein Formular, sondern eine ernste Erklärung. Wer darin bewusst die Unwahrheit sagt, macht sich strafbar. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Dokument wirklich weg ist oder nur bei der Bank, im alten Ordner oder beim Vorbesitzer liegt: erst suchen, dann erklären.

Wenn wir das übernehmen sollen

Den Behördengang für ein Ersatzdokument können wir mit einer Vollmacht für Sie erledigen – die Versicherung an Eides statt müssen Sie allerdings selbst abgeben, die kann niemand für Sie unterschreiben. Sprechen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen vorab, was in Ihrem Fall nötig ist und wie lange es realistisch dauert: +49 176 32691185 oder per Nachricht.

Steht ohnehin eine Ummeldung oder Abmeldung an, erledigen wir beides in einem Vorgang.

Übrigens: Wenn Sie das Fahrzeug ohnehin stilllegen wollen, müssen Sie den Ersatz nicht abwarten. Wie eine Abmeldung mit fehlenden Papieren abläuft, steht im Artikel Auto abmelden ohne Fahrzeugschein.

Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.

Stand und Quellen

Stand: 19. September 2026. Die Verfahrensangaben und Gebühren stammen aus den Dienstleistungsbeschreibungen des Service-Portals Berlin sowie aus den Verbraucherinformationen des ADAC. Gebühren und Bearbeitungszeiten legt jede Zulassungsstelle selbst fest und können deutlich abweichen – die Berliner Beträge sind ein Beispiel, keine bundesweite Regel. Dies ist keine Rechtsberatung.

Zulassung direkt online beauftragen

Neuzulassung, Ummeldung oder Abmeldung – ohne Termin bei der Zulassungsstelle und zu festen Preisen. In Hamburg und Umgebung persönlich abgewickelt, bundesweit auf Anfrage. Der Antrag dauert wenige Minuten.