Kurz vorweg: Teil I ist der frühere Fahrzeugschein und gehört ins Auto. Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief und gehört in die Schublade zu Hause. Wer das verwechselt, riskiert im besten Fall 10 € Verwarnungsgeld und im schlechtesten Fall, dass ein Dieb mit Auto und Brief zugleich losfährt.
Die beiden Dokumente im Vergleich
| Teil I | Teil II | |
|---|---|---|
| Früherer Name | Fahrzeugschein | Fahrzeugbrief |
| Wo aufbewahren? | im Fahrzeug bzw. beim Fahrer | sicher zu Hause |
| Mitführen? | ja, Pflicht | nein |
| Wer steht drin? | der aktuelle Halter | die letzten beiden Halter |
| Gebraucht für | Kontrollen, Abmeldung, Adressänderung | Umschreibung, Wiederzulassung, Verkauf |
Die heutigen Bezeichnungen gibt es seit dem 1. Oktober 2005. Alte Fahrzeugscheine und -briefe bleiben gültig; eine Umtauschpflicht gibt es nicht. Ersetzt werden sie erst, wenn sich etwas ändert, etwa beim nächsten Halterwechsel.
Teil I: Mitführpflicht
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist hier eindeutig: Wer das Fahrzeug fährt, muss Teil I dabeihaben und bei einer Kontrolle aushändigen (§ 13 Abs. 6 FZV). Wer ihn vergessen hat, zahlt 10 € Verwarnungsgeld. Eine Kopie oder ein Foto auf dem Handy genügt nicht.
Seit November 2025 gibt es den Fahrzeugschein auch digital in der i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie übertragen ihn mit der Online-Funktion Ihres Personalausweises aufs Smartphone; seit März 2026 geht das nach einer Online-Zulassung auch per QR-Code. Zwei Einschränkungen: Das KBA empfiehlt, das Papier trotzdem weiter mitzuführen, und im Ausland gilt ausschließlich das Papier.
Teil II: warum er nicht ins Auto gehört
Mit Teil II lässt sich ein Fahrzeug umschreiben und verkaufen. Liegt er im Handschuhfach, hat ein Dieb alles, was er für einen scheinbar sauberen Weiterverkauf braucht. Manche Versicherer prüfen nach einem Diebstahl außerdem genau, wo die Papiere lagen. Deshalb: Teil II zu Hause aufbewahren, am besten zusammen mit dem Kaufvertrag.
Teil II ist kein Eigentumsnachweis
Das steht sogar auf dem Dokument selbst: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Eingetragen ist der Halter, also wer das Fahrzeug nutzt und zugelassen hat. Bei einem finanzierten oder geleasten Auto ist das oft nicht der Eigentümer.
Trotzdem ist Teil II beim Gebrauchtwagenkauf das wichtigste Papier. Der Bundesgerichtshof hat 2022 bestätigt: Wer ein gebrauchtes Auto kauft, ohne sich Teil II zeigen zu lassen und ihn zu prüfen, kann sich in der Regel nicht darauf berufen, gutgläubig Eigentum erworben zu haben (BGH, Urteil vom 23.09.2022, V ZR 148/21). Wer kauft, sollte also Original sehen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit dem Auto vergleichen und sich merken, wann und wo er das getan hat.
Die wichtigsten Felder
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| B | Datum der Erstzulassung |
| C.1 | Halter |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) |
| J | Fahrzeugklasse |
| 2.1 / 2.2 | Hersteller- und Typschlüsselnummer – die fragt Ihre Versicherung ab |
| P.1 / P.2 / P.3 | Hubraum, Leistung in kW, Kraftstoff |
| G | Leermasse |
| S.1 | Sitzplätze |
| V.7 | CO₂-Ausstoß – maßgeblich für die Kfz-Steuer |
Die Sicherheitscodes
Seit dem 1. Januar 2015 trägt Teil I ein verdecktes Feld mit einem Sicherheitscode, ebenso die Stempelplaketten auf den Kennzeichen. Später kam der Code auch auf Teil II. Diese Codes brauchen Sie für die Online-Zulassung, und jeder funktioniert nur einmal. Deshalb gilt: nicht freirubbeln, bevor ein Formular ausdrücklich danach fragt. Mehr dazu im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung? und in i-Kfz: Auto online zulassen.
Wenn ein Dokument fehlt
Fehlt Teil I, ist das ärgerlich, aber lösbar. Fehlt Teil II, wird es aufwendiger: Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet den Brief erst öffentlich auf, bevor ein neuer ausgestellt wird; das dauert mehrere Wochen, und Sie müssen eine Versicherung an Eides statt abgeben. Wie das im Einzelnen läuft, steht im Artikel Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren.
Wenn wir die Zulassung übernehmen
Für eine Ummeldung (69 €) oder Neuzulassung (89 €) laden Sie im Auftrag Fotos der Zulassungsbescheinigungen hoch; die Originale brauchen wir für den Termin bei der Zulassungsstelle. Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer, zuzüglich der amtlichen Gebühren.
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Stand und Quellen
Stand: 21. September 2026. Rechtsgrundlagen sind §§ 13 und 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der seit 1. September 2023 geltenden Fassung. Angaben zum digitalen Fahrzeugschein stammen aus Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamts und der Bundesregierung, das Urteil ist BGH V ZR 148/21. Dies ist keine Rechtsberatung.