Kurz vorweg: Wenn Sie ein zugelassenes Auto verkaufen, laufen Kfz-Steuer und Versicherung zunächst weiter auf Sie. Wann das endet, hängt davon ab, ob Sie den Verkauf melden – und ob der Käufer ummeldet. Drei Meldungen schützen Sie.
1. Die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet den bisherigen Halter, den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden, bei der das Fahrzeug zugelassen ist (§ 15 Abs. 5 FZV). Anzugeben sind das Kennzeichen sowie Name, Vorname und vollständige Anschrift des Käufers. Die Meldung ist in der Regel kostenlos und bei vielen Zulassungsstellen online möglich. Wer sie versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 40 €.
Meldet der Käufer das Fahrzeug danach nicht um, fordert ihn die Behörde mit Frist auf. Verstreicht auch die, endet die Zulassung – das Problem liegt dann beim Käufer, nicht mehr bei Ihnen.
2. Die Meldung an Ihre Versicherung
Bei einem Verkauf geht der Versicherungsvertrag zunächst auf den Käufer über (§ 95 Abs. 1 VVG). Für die laufende Versicherungsperiode haften Sie und der Käufer aber gemeinsam für den Beitrag (§ 95 Abs. 2 VVG), und gegenüber dem Versicherer wirkt der Übergang erst, wenn er davon weiß. Melden Sie den Verkauf deshalb unverzüglich auch Ihrer Versicherung (§ 97 Abs. 1 VVG), am besten mit Kopie des Kaufvertrags. Der Käufer kann den übergegangenen Vertrag innerhalb eines Monats kündigen und sich selbst versichern.
3. Die Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer müssen Sie nicht gesondert beim Zoll abmelden. Die Zulassungsstelle gibt die Daten weiter. Ihre Steuerpflicht endet mit der ordnungsgemäßen Veräußerungsanzeige, spätestens mit der Umschreibung auf den Käufer; zu viel gezahlte Steuer wird automatisch erstattet. Wichtig: Die Anzeige wirkt nur, wenn die Käuferdaten stimmen. Mit einem Fantasienamen oder einer falschen Adresse bleiben Sie steuerpflichtig. Mehr zu Beginn, Ende und Erstattung steht im Artikel Kfz-Steuer bei Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung.
Der Kaufvertrag: Datum, Uhrzeit, Ausweis
Schreiben Sie in den Kaufvertrag nicht nur das Datum, sondern auch die Uhrzeit der Übergabe. Blitzt es eine Stunde später, können Sie belegen, dass Sie nicht mehr am Steuer saßen. Lassen Sie sich den Ausweis des Käufers zeigen und notieren Sie Name und Anschrift genau so, wie sie dort stehen. Eine Ausweiskopie dürfen Sie nur mit Zustimmung des Käufers anfertigen.
Vor dem Verkauf abmelden?
Das ist der sicherste Weg, und das Verwaltungsportal des Bundes empfiehlt ihn ausdrücklich. Mit der Abmeldung enden Steuer und Versicherungspflicht sofort, und Sie sind unabhängig davon, ob und wann der Käufer ummeldet. Nachteil: Der Käufer braucht für die Heimfahrt ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Transport – das senkt bei manchen Interessenten die Bereitschaft.
Verkaufen Sie zugelassen, bleiben die Kennzeichen am Auto. Wer sein Kennzeichen behalten will, muss vorher abmelden und es reservieren lassen.
| Zugelassen verkaufen | Vorher abmelden | |
|---|---|---|
| Steuer und Versicherung | laufen, bis gemeldet bzw. umgeschrieben | enden sofort |
| Risiko bei säumigem Käufer | bei Ihnen, bis Ihre Meldung eingeht | keines |
| Heimfahrt des Käufers | direkt möglich | nur mit Kurzzeitkennzeichen oder Transport |
| Kennzeichen | bleibt am Auto | können Sie reservieren |
Wenn wir helfen sollen
Wir melden Ihr Auto vor dem Verkauf für 39 € ab, oder wir melden es für den Käufer für 69 € um – jeweils inklusive 19 % Mehrwertsteuer, zuzüglich der amtlichen Gebühren. Was der Käufer dafür vorbereiten muss, steht im Artikel Auto gekauft: So läuft der Halterwechsel.
Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.
Stand und Quellen
Stand: 21. September 2026. Rechtsgrundlagen sind § 15 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Fassung seit 1. September 2023), §§ 95 bis 97 des Versicherungsvertragsgesetzes und § 5 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes; ergänzend die Informationen des Zolls zur Steuerpflicht. Die Versicherungsbedingungen einzelner Anbieter können Details abweichend regeln. Dies ist keine Rechtsberatung.