Kurz vorweg: Jeder Zulassungsvorgang lässt sich delegieren, an Familie, Freunde oder einen Zulassungsdienst. Die Zulassungsstelle braucht dafür drei Dinge: die Vollmacht im Original, eine lesbare Kopie Ihres Ausweises und den Ausweis der Person, die hingeht.
Was Hamburg verlangt
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit Ihrer Unterschrift,
- eine lesbare Farbkopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses,
- den Originalausweis der bevollmächtigten Person,
- dazu alle Unterlagen, die Sie auch persönlich mitbringen müssten.
Andere Zulassungsstellen verlangen im Kern dasselbe, im Detail kann es abweichen. Ein Foto der Vollmacht auf dem Handy reicht nicht.
Was in der Vollmacht stehen sollte
Eine Formvorschrift gibt es nicht, aber die Zulassungsstellen erwarten diese Angaben:
- Name, Geburtsdatum und Anschrift von Ihnen (Vollmachtgeber)
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person oder Firma
- das Fahrzeug: Kennzeichen und/oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- den Vorgang, zum Beispiel Neuzulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
Viele Zulassungsstellen bieten eigene Vollmachtsformulare an. Wer sie nutzt, ist auf der sicheren Seite.
Was sich nicht delegieren lässt
Das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer muss der Kontoinhaber selbst unterschreiben. Weicht der Kontoinhaber vom Halter ab, unterschreiben beide. Die Vollmacht deckt diese Unterschrift nicht ab. Dasselbe gilt für eine Versicherung an Eides statt, etwa bei verlorenen Papieren: die gibt jeder nur für sich selbst ab.
Firmenfahrzeuge
Läuft das Fahrzeug auf ein Unternehmen, kommt ein Firmennachweis hinzu. In Hamburg ist das ein Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug, der laut Leistungsbeschreibung nicht älter als drei Monate sein soll, mit Hamburger Anschrift. Die Vollmacht unterschreibt die vertretungsberechtigte Person, etwa der Geschäftsführer, und deren Ausweiskopie liegt bei. Einzelunternehmen ohne Registereintrag weisen sich in der Regel mit der Gewerbeanmeldung aus; fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen gibt es unseren Zulassungsservice für Firmen und für Autohäuser den Zulassungsdienst für Autohändler.
Minderjährige Halter
Soll ein Fahrzeug auf eine Person unter 18 Jahren zugelassen werden, müssen alle Erziehungsberechtigten einwilligen.
Darf man den Ausweis kopieren?
Ja, mit Zustimmung des Inhabers. Das Personalausweisgesetz erlaubt Kopien, wenn der Inhaber zustimmt; die Kopie muss als Kopie erkennbar sein und darf nicht an Unbefugte weitergegeben werden (§ 20 Abs. 2 PAuswG). Empfohlen wird häufig, die Zugangsnummer und die Seriennummer zu schwärzen. Die Zulassungsstelle muss aber Name, Anschrift und Foto lesen können – schwärzen Sie also nur, was sie nicht braucht.
Bei uns
Wenn wir für Sie zulassen, handeln wir mit Ihrer Vollmacht. Den Ausweis laden Sie im Auftragsformular hoch. Wir nutzen die Kopie ausschließlich für Ihren Zulassungsvorgang und löschen sie unmittelbar nach Abschluss – so steht es in unserer Datenschutzerklärung. Mehr zu den übrigen Unterlagen steht im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?
Direkt beauftragen: Neuzulassung 89 €, Ummeldung 69 €, Abmeldung 39 € – jeweils inklusive 19 % Mehrwertsteuer, zuzüglich der amtlichen Gebühren.
Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.
Stand und Quellen
Stand: 21. September 2026. Die Hamburger Anforderungen stammen aus der Leistungsbeschreibung des Landesbetriebs Verkehr im Verwaltungsportal des Bundes, die Regeln zum SEPA-Mandat aus den Informationen des Zolls, die Regel zur Ausweiskopie aus § 20 des Personalausweisgesetzes. Dies ist keine Rechtsberatung.