TÜV abgelaufen: Was bei Zulassung und Ummeldung gilt

Kurz vorweg: Eine abgelaufene HU macht Ihr Auto nicht sofort illegal, aber teurer und schwerer zuzulassen. Für die meisten Vorgänge bei der Zulassungsstelle gilt: erst TÜV, dann Termin.

Die Bußgelder

Überziehung (Pkw)BußgeldPunkt
bis 2 Monatekeinsnein
mehr als 2 bis 4 Monate15 €nein
mehr als 4 bis 8 Monate25 €nein
mehr als 8 Monate60 €1 Punkt

Ab mehr als zwei Monaten Überziehung wird die Prüfung außerdem teurer: Es kommt eine Ergänzungsuntersuchung mit rund 20 % Aufschlag hinzu. Die nächste HU rechnet sich ab dem Tag der tatsächlichen Prüfung, nicht rückwirkend.

Weiterfahren mit abgelaufener HU

Die Zulassung bleibt bestehen, und der Versicherungsschutz entfällt nicht automatisch. War aber ein unentdeckter Mangel Ursache eines Unfalls, kann es Ärger geben. Bei deutlicher Überziehung kann die Zulassungsstelle den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Kurz: so schnell wie möglich zur Prüfstelle.

Ummeldung mit abgelaufener HU

Hier liegt der häufigste Stolperstein. Hamburg verlangt für die Umschreibung eine gültige Prüfbescheinigung der HU, sofern das Fahrzeug schon einmal eine brauchte. Andere Zulassungsstellen handhaben es genauso. Auch eine Adressänderung setzt in Hamburg eine gültige HU voraus. Wer einen Gebrauchtwagen mit überzogener HU kauft, bekommt ihn also meist erst nach dem TÜV auf sich umgeschrieben.

Unser Rat beim Kauf: Lassen Sie den Verkäufer vorher prüfen, oder verhandeln Sie den Preis entsprechend. Was Sie sonst bei der Übergabe mitnehmen müssen, steht in Auto gekauft: So läuft der Halterwechsel.

Abgemeldetes Auto mit abgelaufener HU

Vor der Wiederzulassung verlangt die Zulassungsstelle eine HU, wenn zwischenzeitlich eine fällig gewesen wäre (§ 16 FZV). Das Problem: Ohne Zulassung dürfen Sie nicht zur Prüfstelle fahren. Die Lösung ist das Kurzzeitkennzeichen. Ohne gültige HU erlaubt es nur Fahrten zur Prüfstelle im Bezirk der zuständigen Zulassungsstelle oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück, bei Mängeln auch zur Werkstatt (§ 42 FZV). Es gilt höchstens fünf Tage und braucht eine eigene eVB.

Die sinnvolle Reihenfolge

  1. Ist das Auto zugelassen: direkt zur HU fahren, Mängel beheben, Prüfbericht mitnehmen.
  2. Ist es abgemeldet: Kurzzeitkennzeichen besorgen, zur HU fahren, bei Mängeln zur Werkstatt.
  3. Mit gültigem Prüfbericht die Ummeldung oder Wiederzulassung beantragen.

Wenn wir helfen sollen

Wir besorgen Ihnen das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle für 150 € und übernehmen danach die Ummeldung für 69 € oder die Neuzulassung für 89 €. Alle Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer, zuzüglich der amtlichen Gebühren.

Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.

Stand und Quellen

Stand: 21. September 2026. Bußgelder und Aufschlag stammen aus den Verbraucherinformationen des ADAC, die Rechtsgrundlagen sind §§ 16 und 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Fassung seit 1. September 2023) und § 29 StVZO, die Hamburger Anforderungen aus den Leistungsbeschreibungen des Landesbetriebs Verkehr. Dies ist keine Rechtsberatung.

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