eVB-Nummer: Was sie ist und worauf Sie achten müssen

Kurz vorweg: Die eVB-Nummer ist schnell besorgt, kostenlos und in fünf Minuten da. Trotzdem ist sie einer der häufigsten Gründe, warum eine Zulassung am Schalter scheitert – weil fast niemand weiß, dass sie nur ein einziges Mal funktioniert und nach einigen Wochen stillschweigend verfällt.

Was die eVB-Nummer ist

eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie besteht aus sieben Zeichen; die ersten beiden stehen für Ihren Versicherer, die übrigen fünf werden zufällig vergeben. Eingeführt wurde sie 2008 mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und hat die alte Doppelkarte aus Papier abgelöst.

Wichtig für das Verständnis: Die eVB ist kein Vertrag und keine Police. Sie ist der Schlüssel, mit dem die Zulassungsstelle bei Ihrem Versicherer elektronisch abfragt, dass für dieses Fahrzeug Versicherungsschutz besteht. Ohne diese Abfrage wird kein Fahrzeug zugelassen – das ist der Grund, warum in Deutschland kein unversichertes Auto auf die Straße kommt.

Sie bekommen sie bei Ihrer Kfz-Versicherung: telefonisch, im Kundenportal, per App oder per SMS. Sie kostet nichts und ist in der Regel binnen Minuten da.

Wann Sie eine brauchen – und wann nicht

VorgangeVB nötig?
NeuzulassungJa
Umschreibung beim HalterwechselJa
Umzug mit Wechsel des ZulassungsbezirksJa
Umzug innerhalb desselben Bezirks, reine AdressänderungNein
Wiederzulassung eines stillgelegten FahrzeugsJa
KurzzeitkennzeichenJa – aber eine besondere (siehe unten)
Abmeldung / AußerbetriebsetzungNein

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

1. Die eVB gilt nur für eine einzige Zulassung. Sie ist mit Ihren Daten und dem Vorgang verknüpft und wird mit der Zulassung verbraucht. Für ein zweites Fahrzeug brauchen Sie eine neue – die alte lässt sich nicht wiederverwenden, auch nicht am selben Tag.

2. Sie verfällt, ohne dass jemand Bescheid sagt. Gesetzlich möglich sind bis zu 730 Tage, in der Praxis setzen die Versicherer drei bis sechs Monate an. Wird die Nummer in dieser Zeit nicht verwendet, ist sie automatisch ungültig. Typischer Ablauf: Sie holen die eVB, der Autokauf zieht sich, Sie stehen Wochen später an der Zulassungsstelle – und die Nummer wird abgelehnt. Holen Sie die eVB deshalb erst, wenn der Zulassungstermin absehbar ist.

3. Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine andere eVB – und danach noch eine zweite. Das Kurzzeitkennzeichen läuft über eine eigene, zeitlich begrenzte Versicherungsbestätigung für maximal sechs Tage, und sie deckt ausschließlich die Haftpflicht ab, keine Kaskoschäden. Für die anschließende reguläre Zulassung brauchen Sie dann noch eine ganz normale eVB. Seit dem 1. April 2015 verlangt das Kurzzeitkennzeichen außerdem eine gültige Hauptuntersuchung; ohne sie sind nur Fahrten zur Prüfstelle im eigenen Zulassungsbezirk erlaubt. Wir beantragen Kurzzeitkennzeichen für Sie.

4. Beim Ausfuhrkennzeichen hilft Ihre normale Versicherung oft nicht weiter. Viele große Versicherer bieten für Ausfuhrkennzeichen gar keinen Schutz an – die HUK-Coburg etwa schließt das ausdrücklich aus. Dafür gibt es spezialisierte Anbieter. Wer ein Fahrzeug exportieren will und erst am Schalter merkt, dass seine Versicherung nicht mitspielt, verliert einen Tag. Auch das Ausfuhrkennzeichen übernehmen wir.

5. Die eVB gehört zum künftigen Halter, nicht zum Verkäufer. Sie wird auf die Person ausgestellt, auf die das Fahrzeug zugelassen wird. Die eVB des Verkäufers, des Partners oder der Eltern nützt Ihnen nichts – auch dann nicht, wenn Sie das Auto gemeinsam nutzen. Läuft das Fahrzeug auf eine Firma, muss auch die eVB auf die Firma lauten.

Was Sie bei uns brauchen

Bei uns tragen Sie die eVB-Nummer einfach im Auftragsformular ein – ein Dokument müssen Sie dafür nicht hochladen. Welche Unterlagen sonst noch dazugehören, steht im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?.

Ein praktischer Hinweis aus dem Alltag: Besorgen Sie die eVB, wenn Sie Ihren Auftrag bei uns aufgeben, nicht Wochen vorher. Dann ist sie mit Sicherheit noch gültig, wenn wir zur Zulassungsstelle gehen. Sollte eine Nummer abgelaufen sein, melden wir uns bei Ihnen, bevor etwas schiefgeht – das gehört zu unserem Neuzulassungs- und Ummeldungsservice dazu.

Sie möchten selbst online zulassen? Die eVB brauchen Sie dort genauso. Was außerdem nötig ist, steht im Artikel i-Kfz: Auto online zulassen.

Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.

Stand und Quellen

Stand: 19. September 2026. Die Angaben beruhen auf der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie auf den Verbraucherinformationen des ADAC und der HUK-Coburg zur eVB und zum Kurzzeitkennzeichen. Die konkrete Gültigkeitsdauer legt Ihr Versicherer fest und kann abweichen – fragen Sie im Zweifel dort nach. Dies ist keine Versicherungsberatung.

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