Kurz vorweg: Die Unterlagenlisten der Zulassungsstellen ähneln sich bundesweit. Woran eine Zulassung in der Praxis scheitert, steht aber selten darin – es sind meist zwei Felder zum Freirubbeln und eine PIN, die die meisten Menschen nie benutzt haben. Dieser Artikel nennt zuerst die Listen und danach die Stolperstellen.
Was Sie für welchen Vorgang brauchen
| Vorgang | Unterlagen |
|---|---|
| Neuzulassung, fabrikneues Fahrzeug | Personalausweis oder Reisepass · eVB-Nummer · Zulassungsbescheinigung Teil II oder CoC-Papier · SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Eine Zulassungsbescheinigung Teil I gibt es noch nicht – die wird erst bei der Zulassung ausgestellt. Ein HU-Nachweis entfällt, die erste Hauptuntersuchung steht nach drei Jahren an. |
| Neuzulassung, gebrauchtes oder importiertes Fahrzeug | wie oben, zusätzlich der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung; bei Importen je nach Fahrzeug ein Gutachten oder die Datenbestätigung des Herstellers. |
| Ummeldung nach Umzug | Zulassungsbescheinigung Teil I · Personalausweis mit neuer Anschrift oder eine Meldebescheinigung · SEPA-Mandat. Eine eVB brauchen Sie nur, wenn Sie den Zulassungsbezirk wechseln. |
| Halterwechsel nach einem Kauf | Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II · eVB-Nummer · SEPA-Mandat · HU-Nachweis · Personalausweis. Den Kaufvertrag sollten Sie dabeihaben, auch wenn ihn nicht jede Stelle sehen will. |
| Abmeldung | Zulassungsbescheinigung Teil I · beide Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten. Teil II brauchen Sie, wenn das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr geht. |
Die drei Unterlagen, die am häufigsten fehlen
Die eVB-Nummer. Sieben Stellen, die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung bekommen – telefonisch, im Kundenportal oder per SMS, meist innerhalb von Minuten. Sie ist kein Dokument und keine Police, sondern ein Schlüssel, mit dem die Zulassungsstelle Ihren Versicherungsschutz elektronisch abfragt. Sie ist personen- und vorgangsbezogen: Die eVB Ihres Partners hilft Ihnen nicht, und eine eVB, die Sie schon für ein anderes Fahrzeug verbraucht haben, auch nicht.
Das SEPA-Lastschriftmandat. Die Kraftfahrzeugsteuer wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen – ohne Mandat gibt es keine Zulassung. Unterschreiben muss die Person, der das Konto gehört; das darf auch jemand anderes sein als der Halter. Genau hier hakt es oft bei Fahrzeugen, die auf Kinder, Eltern oder den Partner laufen.
Der HU-Nachweis. Bei gebrauchten Fahrzeugen verlangt die Zulassungsstelle eine gültige Hauptuntersuchung. Ist sie abgelaufen, führt der Weg in aller Regel zuerst über TÜV, DEKRA oder GTÜ und erst danach zur Zulassung. Wer ein Auto mit abgelaufener Plakette kauft, sollte das einplanen.
Die Sicherheitscodes – hier entscheidet sich, ob es online geht
Seit dem 1. Januar 2015 tragen die Zulassungsbescheinigungen verdeckte Sicherheitscodes, und auf den Stempelplaketten der Kennzeichen sitzt je ein weiterer unter einer Folie. Diese Codes sind die digitale Unterschrift des Dokuments. Ohne sie ist das Online-Verfahren i-Kfz nicht möglich – dann bleibt nur der Weg an den Schalter oder über einen Dienstleister.
Jeder Code funktioniert genau einmal. Wer aus Neugier freirubbelt, macht das Feld unbrauchbar. Wer ein gebrauchtes Auto kauft, bei dem der Code schon offenliegt, hat dieselbe Situation – und merkt es oft erst Wochen später. Ein Ersatzdokument kostet Geld und Zeit.
Die wichtigste Regel lautet deshalb: nichts freilegen, bevor das Formular ausdrücklich danach fragt. Und wenn ein Online-Versuch scheitert, nachdem Sie einen Code freigelegt haben: Ihr Fahrzeug ist dadurch nicht abgemeldet und bleibt zugelassen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin stellt das in seinen Hinweisen zur Online-Zulassung ausdrücklich klar.
Ist das Dokument dagegen ganz weg und nicht nur der Code verbraucht, führt kein Weg an einer Ersatzausfertigung vorbei – wie das abläuft und warum es beim Fahrzeugbrief drei Wochen dauert, steht im Artikel Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren.
Der Personalausweis mit Online-Funktion
Hier scheitern die meisten privaten Online-Versuche, und zwar nicht am Auto, sondern am Ausweis. Für i-Kfz brauchen Sie drei Dinge gleichzeitig:
- einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- die selbst gewählte sechsstellige PIN – die fünfstellige Transport-PIN aus dem Brief der Behörde reicht nicht, sie muss vorher einmal umgestellt worden sein,
- die AusweisApp auf einem NFC-fähigen Smartphone oder einem Kartenlesegerät am Rechner.
Wer seine PIN nicht mehr weiß, bekommt sie nicht per E-Mail zurück. Das Zurücksetzen läuft über das Bürgeramt oder den Postweg und dauert. Wenn Sie kurzfristig zulassen müssen, ist das der Punkt, an dem der Online-Weg praktisch ausfällt.
Eine Ausnahme gibt es: Viele Landesportale akzeptieren statt der Ausweis-PIN auch ein ELSTER-Zertifikat. Welche Voraussetzungen sonst noch erfüllt sein müssen, lesen Sie im Artikel i-Kfz: Auto online zulassen.
Firmenfahrzeuge
Läuft das Fahrzeug auf ein Unternehmen, kommen zur normalen Liste hinzu: ein aktueller Handelsregisterauszug, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung, der Ausweis der vertretungsberechtigten Person sowie eVB und SEPA-Mandat auf den Firmennamen. Erledigt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter den Vorgang, gehört eine Vollmacht auf Firmenpapier dazu.
Wenn jemand anderes den Weg übernimmt
Für eine Vertretung an der Zulassungsstelle brauchen Sie eine Vollmacht, eine Ausweiskopie des Halters und ein bereits unterschriebenes SEPA-Mandat. Eine formlose, handschriftliche Vollmacht genügt in der Regel, solange Name, Fahrzeug, Vorgang, Datum und Unterschrift darauf stehen. Für die reine Abmeldung verzichten viele Zulassungsstellen auf die Vollmacht, wenn Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen vorliegen – verlassen sollten Sie sich darauf nicht, das handhabt jede Behörde etwas anders.
Was in der Vollmacht stehen muss und was sich nicht delegieren lässt, steht im Artikel Vollmacht für die Kfz-Zulassung.
Was Sie bei uns brauchen
Bei uns laden Sie im Antrag Ihren Ausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise das CoC-Papier und das unterschriebene SEPA-Mandat hoch und tragen die eVB-Nummer ein. Die Vollmacht bekommen Sie von uns zum Unterschreiben – eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion brauchen Sie dafür nicht. In Hamburg und Umgebung gehen wir persönlich zur Zulassungsstelle, außerhalb prüfen wir vorab, ob und wie schnell wir den Vorgang übernehmen können.
Neuzulassung ab 89 €, Ummeldung ab 69 €, Abmeldung ab 39 €, jeweils inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Die amtlichen Gebühren kommen hinzu – was die kosten, steht im Artikel Auto ummelden: Was es 2026 wirklich kostet. Wenn Sie sich ein Wunschkennzeichen reservieren lassen möchten, geht das im selben Auftrag mit.
Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.
Stand und Quellen
Stand: 18. September 2026. Die Angaben beruhen auf der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und den Hinweisen der Zulassungsbehörden, unter anderem den FAQ zur Online-Zulassung des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin. Einzelne Zulassungsstellen handhaben Details unterschiedlich – besonders bei Vollmachten, Importen und Firmenzulassungen. Im Zweifel fragen Sie vorher bei der für Sie zuständigen Stelle nach oder rufen Sie uns an.