Auto ummelden: Was es 2026 wirklich kostet

Kurz vorweg: „Ummelden“ ist ein Sammelbegriff für drei rechtlich verschiedene Vorgänge – und sie kosten unterschiedlich viel. Wer nur umzieht, zahlt deutlich weniger als jemand, der ein gekauftes Auto auf sich umschreiben lässt. Dieser Artikel trennt die drei Fälle sauber und nennt bei jedem Betrag, woher er stammt.

Einen bundesweit einheitlichen Endpreis gibt es nicht. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gibt Einzelgebühren vor, die jede Zulassungsstelle fallbezogen zusammensetzt. Die Zahlen unten sind Regelbeträge aus amtlichen Gebührenübersichten, keine Garantie.

Die drei Fälle – und was sie kosten

FallWas passiertAmtsgebühr
Umzug im selben ZulassungsbezirkNur die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird berichtigt. Keine neuen Schilder, kein Fahrzeugbrief nötig.ca. 11–13 €
Umzug in einen anderen BezirkEchte Umschreibung. Das Kennzeichen dürfen Sie behalten.ca. 24–26 € (Kennzeichen behalten)
ca. 28–31 € (neues Kennzeichen)
Halterwechsel beim AutokaufUmschreibung auf den neuen Halter. Der Fahrzeugbrief ist zwingend nötig.ca. 27–31 €

Nur die letzten beiden Fälle sind im Rechtssinn eine Umschreibung. Der reine Umzug innerhalb desselben Bezirks ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung – deshalb ist er billiger und braucht den Fahrzeugbrief nicht.

Warum Ihre Rechnung höher ausfällt als die Tabelle im Internet

Fast alle Kostenübersichten nennen nur die Hauptgebühr. Auf der Rechnung der Zulassungsstelle stehen aber noch Nebengebühren, die einzeln klein sind und sich in Summe bemerkbar machen: der Anteil für das Zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt und die Klebesiegel auf den Kennzeichen.

Diese Nebengebühren sind zum 31.12.2025 gestiegen, um den Betrieb des digitalen Fahrzeugscheins zu finanzieren:

  • Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 3,80 € → 4,40 €
  • Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Fahrzeugregister: 2,60 € → 3,20 €
  • Berichtigung dieser Unterlagen: 0,60 € → 1,20 €
  • Klebesiegel: unverändert 0,30 € je Stück

So kommt ein realer Endbetrag zustande – hier am Beispiel einer amtlichen Gebührenübersicht mit Stand 31.12.2025:

  • Umschreibung mit Halterwechsel, Kennzeichen behalten: 23,60 € + 0,60 € Siegel + 3,20 € Register = 27,40 €
  • Umschreibung mit neuem Kennzeichen: 26,20 € + 0,60 € + 3,20 € = 30,00 €
  • Umzug in anderen Bezirk ohne Halterwechsel: 23,60 € + 0,30 € + 1,20 € = 25,10 €
  • Reine Adressänderung: 11,10 € + 0,30 € + 1,20 € = 12,60 €

Wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, kommen 4,40 € obendrauf.

Was zusätzlich anfällt

Diese Posten sind keine amtlichen Gebühren und je nach Anbieter unterschiedlich:

  • Kennzeichenschilder: 20 bis 40 € pro Paar beim Prägedienst vor Ort, online ab etwa 18 € zuzüglich Versand. Es gibt hier keinen gesetzlich festgelegten Preis. Bei uns können Sie die Schilder für 35 € inklusive Versand mitbestellen – dann kümmern wir uns darum.
  • Feinstaubplakette: rund 5 bis 6 €. Sie ist an das Kennzeichen gebunden – behalten Sie Ihr Kennzeichen, bleibt auch die Plakette gültig.
  • Wunschkennzeichen: 10,20 € Zuteilung plus 2,60 € Reservierung. Diese beiden Beträge sind amtlich festgelegt.

Online ist günstiger – aber nicht überall gleich viel

Über das Portal i-Kfz sind Umschreibung mit und ohne Halterwechsel sowie die reine Adressänderung online möglich. Dieselben amtlichen Gebührentabellen weisen für den Onlineweg eigene, niedrigere Sätze aus:

  • Umschreibung: rund 24–27 € vor Ort gegenüber rund 10–12 € online
  • Außerbetriebsetzung: 15,90 € gegenüber 2,10 €
  • Adressänderung: 11,10 € gegenüber 4,30 € – aber nicht überall. Eine Stadt verlangt online 11,42 € bei 12,60 € vor Ort. Der Onlinevorteil ist hier also fast null.

Ein pauschales „online spart immer die Hälfte“ stimmt nicht. Bei der Umschreibung ist die Ersparnis groß, bei der Adressänderung hängt sie von Ihrer Behörde ab.

Voraussetzung für den Onlineweg sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Ausweisfunktion samt PIN, die Sicherheitscodes unter den Rubbelfeldern der Papiere und Plaketten sowie ausreichend neue Dokumente: für Umschreibung ohne Halterwechsel Papiere ab 2015, für Neu- und Wiederzulassung ab 2018. Ältere Fahrzeugpapiere schließen das Verfahren aus – unabhängig von Ihrer Technik.

Kennzeichen behalten: was das wirklich spart

Beim Umzug dürfen Sie Ihr Kennzeichen seit 2015 bundesweit mitnehmen, beim Halterwechsel seit Oktober 2019. Die Ersparnis liegt aber nicht dort, wo die meisten sie vermuten:

Beim Umzug ohne Halterwechsel gilt dasselbe: Das Kennzeichen darf bleiben, nur die Adresse muss geändert werden – siehe Umzug mit Auto: Kennzeichen mitnehmen und Adresse ändern.

  • Schilderpaar: 20–40 €
  • Feinstaubplakette: 5–6 €
  • Gebührendifferenz: nur rund 3 €

Unterm Strich also etwa 28 bis 50 € – und der Löwenanteil sind die Schilder, nicht die Amtsgebühr.

Eine harte Bedingung gibt es: Das Fahrzeug muss noch zugelassen sein. Wurde es vorher abgemeldet, ist die Kennzeichenmitnahme ausgeschlossen. Wer ein Auto kauft und das Kennzeichen behalten möchte, sollte es sich also nicht vorher abmelden lassen.

Und ein verbreitetes Missverständnis: Kennzeichen behalten heißt nicht, dass Sie nichts tun müssen. Die Registrierung bei der Zulassungsbehörde am neuen Wohnort bleibt Pflicht.

Bis wann müssen Sie ummelden?

Eine Tagesfrist steht nicht im Gesetz. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt in § 15 durchgehend, dass Änderungen unverzüglich mitgeteilt werden. Die oft zitierte „Frist von einer Woche“ ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Auslegungsregel – manche Behördenportale nennen beim Umschreibungsantrag sogar ausdrücklich „grundsätzlich keine Frist“.

Folgenlos ist Abwarten trotzdem nicht:

  • Wer nach einem Wechsel des Zulassungsbezirks nichts unternimmt, dem kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
  • Beim Halterwechsel kann die Behörde ein Aufgebot mit vierwöchiger Frist erlassen. Läuft die ab, endet die Zulassung.

Nach den gängigen Bußgeldkatalog-Übersichten werden für eine nicht gemeldete Halterdatenänderung 15 € fällig, für einen nicht angezeigten Halterwechsel 40 €. Diese Beträge stammen nicht aus dem amtlichen Verordnungstext, sondern aus Katalogübersichten – wir nennen sie deshalb als Orientierung, nicht als gesicherte Rechtsfolge.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Adressänderung im selben Bezirk

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis – die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss vorher erfolgt sein
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugbrief nur bei Papieren von vor Oktober 2005

Umzug in einen anderen Bezirk

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • HU-Nachweis
  • Kennzeichenschilder nur, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten

Ob eine eVB-Nummer nötig ist, wenn Halter und Versicherung gleich bleiben, handhaben die Behörden unterschiedlich. Klären Sie das vorab.

Halterwechsel beim Kauf

  • Zulassungsbescheinigung Teil II – zwingend
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis des neuen Halters
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • HU-Nachweis
  • Kennzeichenschilder bei Kennzeichenwechsel
  • Bei gewerblicher Abwicklung zusätzlich eine Vollmacht

Fünf Fehler, die teuer werden

  1. Den Sicherheitscode zu früh freirubbeln. Die Codes unter den Rubbelfeldern sind Einmalcodes. Wer sie ohne laufenden Vorgang freilegt, entwertet Dokument oder Plakette – und verliert damit den günstigeren Onlineweg.
  2. Das Auto vor dem Verkauf abmelden lassen. Dann ist die Kennzeichenmitnahme ausgeschlossen und es werden neue Schilder und eine neue Plakette fällig.
  3. Abgelaufene Hauptuntersuchung. Ein gültiger HU-Nachweis ist Zulassungsvoraussetzung – manche Behörden verlangen ihn sogar bei der reinen Adressänderung. Dazu kommt das Bußgeld für die überzogene HU.
  4. Offene Kfz-Steuer. Wer Rückstände beim Hauptzollamt hat, bekommt kein Fahrzeug zugelassen. Das trifft regelmäßig Käufer, die von Altlasten des Vorbesitzers nichts wissen.
  5. Die eVB passt nicht zum Halter. Weichen die Daten der Versicherungsbestätigung von den Halterdaten ab, bricht der Vorgang ab. Einer der häufigsten Gründe, warum eine Zulassung scheitert.

Das kostet es bei uns

Wir übernehmen die Ummeldung für 69 € inklusive 19 % Umsatzsteuer – in Hamburg und Umgebung persönlich bei der Zulassungsstelle, für andere Zulassungsbezirke auf Anfrage nach vorheriger Prüfung. Die amtlichen Gebühren der Zulassungsstelle und die Schilder sind darin nicht enthalten – die zahlen Sie so oder so, ob Sie selbst zur Behörde gehen oder uns beauftragen. Ein Wunschkennzeichen können Sie für 29 € Aufpreis dazubuchen.

Die Kennzeichenschilder können Sie für 35 € inklusive Versand mitbestellen – dann lassen wir sie prägen und schicken sie Ihnen zu.

Sie sparen sich den Behördentermin, die Wartezeit und das Risiko, mit unvollständigen Unterlagen wieder nach Hause geschickt zu werden. Welche Papiere Sie für Ihren Fall zusammenstellen müssen, steht im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?.

Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.


Stand: September 2026. Die Gebührenangaben stammen aus amtlichen Gebührenübersichten von Zulassungsbehörden mit Stand 31.12.2025 sowie aus der Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 19.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 382). Preise für Schilder und Plaketten sind freie Marktpreise. Die genannten Bußgeldbeträge stammen aus gängigen Bußgeldkatalog-Übersichten, nicht aus dem amtlichen Verordnungstext. Gebühren können sich je Zulassungsstelle unterscheiden – dies ist keine Rechtsberatung.

Zulassung direkt online beauftragen

Neuzulassung, Ummeldung oder Abmeldung – ohne Termin bei der Zulassungsstelle und zu festen Preisen. In Hamburg und Umgebung persönlich abgewickelt, bundesweit auf Anfrage. Der Antrag dauert wenige Minuten.