Kurz vorweg: Ihr Kennzeichen dürfen Sie beim Umzug behalten, auch wenn Sie von München nach Hamburg ziehen. Was Sie nicht dürfen: die neue Adresse verschweigen. Die Änderung ist Pflicht, und zwar „unverzüglich“.
Kennzeichen behalten: seit 2015 bundesweit erlaubt
Seit dem 1. Januar 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk zieht, entscheidet selbst: altes Kennzeichen weiterführen oder ein neues mit dem Ortskürzel des neuen Wohnorts beantragen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt nur, dass Sie der Behörde unverzüglich das eine oder das andere mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV). Tun Sie gar nichts, kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
Die Adressänderung ist Pflicht
Unabhängig vom Kennzeichen muss die neue Anschrift in die Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 15 Abs. 1 FZV). Das Gesetz nennt keine Tagesfrist, sondern „unverzüglich“; Hamburg nennt für Umzüge innerhalb der Stadt 14 Tage. Wer es versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 €. Wichtiger als das Bußgeld: Post von Zoll, Versicherung und Bußgeldstelle geht sonst an die alte Adresse.
Melden Sie sich zuerst beim Einwohnermeldeamt um. Die Zulassungsstelle braucht die neue Adresse im Ausweis oder eine Meldebestätigung.
Was Sie brauchen
| Fall | Unterlagen |
|---|---|
| Umzug innerhalb Hamburgs | Ausweis mit neuer Adresse, Zulassungsbescheinigung Teil I, gültige HU |
| Zuzug nach Hamburg, Kennzeichen bleibt | zusätzlich SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer |
| Zuzug nach Hamburg, neues HH-Kennzeichen | zusätzlich eVB-Nummer und die alten Kennzeichenschilder |
Die Zulassungsbescheinigung Teil II brauchen Sie für eine reine Adressänderung nicht. Die eVB-Nummer ist nur fällig, wenn Sie ein neues Kennzeichen nehmen – warum, steht im Artikel eVB-Nummer: Was sie ist und worauf Sie achten müssen.
Was es in Hamburg kostet
Laut den Leistungsbeschreibungen des Landesbetriebs Verkehr kostet die Adressänderung innerhalb Hamburgs zwischen 9,30 € und 44,60 €, ein Zuzug aus einem anderen Bezirk zwischen 15,90 € und 60 €. Die Spanne hängt davon ab, ob neue Kennzeichen, neue Plaketten oder eine neue Zulassungsbescheinigung nötig werden. Ein Wunschkennzeichen und neue Schilder kommen gegebenenfalls hinzu.
Altes Kennzeichen oder neues?
Das alte Kennzeichen zu behalten ist günstiger und schneller: keine neuen Schilder, keine eVB, keine Plakettenfrage. Ein neues lohnt sich, wenn Sie sich mit dem neuen Wohnort zeigen möchten oder ein Wunschkennzeichen im Auge haben. Beides ist eine reine Geschmacksfrage – rechtlich sind beide Wege gleichwertig.
Online geht es auch
Die Adressänderung gehört zu den Vorgängen, die Sie per i-Kfz online erledigen können – sofern Ihre Zulassungsbescheinigung und die Plaketten schon Sicherheitscodes tragen und Ihr Ausweis die Online-Funktion freigeschaltet hat. Die Voraussetzungen im Einzelnen stehen im Artikel i-Kfz: Auto online zulassen.
Wenn wir das übernehmen sollen
Klappt der Online-Weg nicht oder fehlt Ihnen die Zeit, erledigen wir die Änderung mit Ihrer Vollmacht bei der Zulassungsstelle. Das läuft bei uns über die Ummeldung für 69 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer, zuzüglich der amtlichen Gebühren.
Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.
Stand und Quellen
Stand: 21. September 2026. Rechtsgrundlage ist § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der seit 1. September 2023 geltenden Fassung. Unterlagen und Gebühren für Hamburg stammen aus den Leistungsbeschreibungen des Landesbetriebs Verkehr im Verwaltungsportal des Bundes. Andere Zulassungsstellen können abweichende Gebühren erheben. Dies ist keine Rechtsberatung.