Kurzzeitkennzeichen beantragen – ohne Behördentermin

Sie müssen ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt machen oder zur Prüfstelle fahren, und es ist nicht zugelassen? Dafür gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Wir beantragen es für Sie bei der Zulassungsstelle – in Hamburg und Umgebung persönlich, für andere Zulassungsbezirke nach vorheriger Prüfung.

Festpreis 150 € inkl. MwSt. · zzgl. amtl. Gebühren, Schilder & Versicherung
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Was es kostet

150 €inkl. 19 % MwSt. · zzgl. amtlicher Gebühren, Schilder und Versicherung

Dafür übernehmen wir den Antrag, den Weg zur Zulassungsstelle und die Abstimmung mit dem Prägedienst.

Was zusätzlich anfällt und nicht an uns geht:

  • Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle: 13,10 €
  • Kennzeichenschilder: rund 20 bis 30 €
  • Versicherung: ab etwa 30 €, bei größerem Leistungsumfang auch um 100 €

Diese Beträge sind Erfahrungswerte und können je nach Zulassungsstelle und Versicherer abweichen. Wir nennen Ihnen die konkreten Zahlen, bevor Sie beauftragen.

Fünf Tage – und keinen Tag länger

Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem Tag der Zulassung genau fünf Tage. Das Ablaufdatum steht rechts auf dem Schild. Eine Verlängerung gibt es nicht; nach Ablauf brauchen Sie ein neues Kennzeichen oder eine reguläre Zulassung.

Planen Sie den Zeitraum deshalb um den Termin herum, an dem Sie tatsächlich fahren – nicht um den Tag, an dem Sie den Antrag stellen.

Ohne gültige HU geht es auch – aber nur eingeschränkt

Sie bekommen das Kennzeichen auch ohne gültige Hauptuntersuchung. Der Geltungsbereich ist dann allerdings begrenzt: Erlaubt sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle. Überführungsfahrten quer durch Deutschland sind damit nicht abgedeckt.

Mit gültiger HU dürfen Sie dagegen frei fahren. Sagen Sie uns vorab, wie der Stand ist – danach richtet sich, was möglich ist.

Die Versicherung ist eine besondere

Für das Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine eigene, zeitlich begrenzte eVB-Nummer. Die normale eVB für eine Zulassung funktioniert dafür nicht, und umgekehrt genauso wenig: Wenn Sie das Fahrzeug anschließend regulär zulassen, brauchen Sie dafür eine zweite eVB.

Gedeckt ist außerdem nur die Haftpflicht – Schäden am überführten Fahrzeug selbst sind nicht versichert. Was es sonst noch mit der eVB auf sich hat, steht in unserem Ratgeber: eVB-Nummer: Was sie ist und worauf Sie achten müssen.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen
  • den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung, falls vorhanden
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
  • eine unterschriebene Vollmacht – die bekommen Sie von uns

Eine ausführliche Übersicht aller Unterlagen finden Sie im Ratgeber Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

Kurzzeitkennzeichen jetzt anfragen

Sagen Sie uns, wann Sie fahren müssen und wie der HU-Stand ist. Wir prüfen, ob das Kurzzeitkennzeichen der richtige Weg ist oder ob in Ihrem Fall eine reguläre Zulassung günstiger kommt – und nennen Ihnen vorab alle Beträge.

Telefonisch unter +49 176 32691185 oder über das Kontaktformular.

Stand und Quellen

Stand: 19. September 2026. Gebühren und Versicherungsbeträge sind Erfahrungswerte aus Verbraucherinformationen von Allianz Direct und HUK-Coburg; jede Zulassungsstelle und jeder Versicherer rechnet eigenständig ab. Dies ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung.