i-Kfz: Auto online zulassen – wann es klappt und wann nicht

Kurz vorweg: Seit dem 1. September 2023 können Sie Ihr Auto in ganz Deutschland komplett online zulassen – und dürfen direkt danach losfahren. Das ist die gute Nachricht. Die weniger bekannte: An mindestens einer von fünf Voraussetzungen scheitern viele, und meistens merken sie es erst mitten im Antrag. Dieser Artikel zeigt Ihnen vorher, ob es bei Ihnen klappt.

Was i-Kfz ist

i-Kfz steht für die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Seit der sogenannten Stufe 4 läuft der Vorgang in vielen Fällen vollautomatisch: Sie stellen den Antrag am Rechner oder Smartphone, das System prüft alles elektronisch, und das Fahrzeug ist zugelassen – ohne dass ein Sachbearbeiter ihn anfasst. Jedes Bundesland betreibt dafür ein eigenes Portal, das Verfahren dahinter ist bundesweit gleich.

Was online geht – und was nicht

VorgangOnline möglich?
Neuzulassungja – außer mit H-Kennzeichen oder Wechselkennzeichen
Umschreibung / Halterwechselja
Adressänderungja
Wiederzulassungja
Abmeldungja – sogar ohne Ausweis-Login
Fahrzeug mit nicht eingetragenen Umbautennein

Die fünf Voraussetzungen

1. Ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion – und Ihre PIN. Gemeint ist die selbst gewählte sechsstellige PIN, nicht die fünfstellige Transport-PIN aus dem Brief. Dazu brauchen Sie die AusweisApp auf einem NFC-fähigen Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Der elektronische Aufenthaltstitel funktioniert genauso.

Was kaum jemand weiß: In vielen Portalen geht es auch ohne Ausweis-PIN – mit einem ELSTER-Zertifikat, also dem Zugang, mit dem Sie Ihre Steuererklärung machen. Wer seine PIN vergessen hat, sollte zuerst hier nachsehen.

2. Eine Zulassungsbescheinigung von 2015 oder später. Für alle Vorgänge an einem bereits zugelassenen Fahrzeug brauchen Sie die verdeckten Sicherheitscodes, und die gibt es erst auf Dokumenten, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden. Ein älteres Auto, das seitdem nie umgeschrieben wurde, fällt damit aus dem Online-Verfahren. Wie die Codes funktionieren und warum man sie nicht vorher freirubbeln darf, steht im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

3. Eine eVB-Nummer. Wie bei jeder Zulassung. Worauf Sie dabei achten müssen – sie gilt nur einmal und verfällt still –, steht im Artikel eVB-Nummer: Was sie ist und worauf Sie achten müssen.

4. Eine IBAN und ein Online-Bezahlweg. Die Kfz-Steuer wird per Lastschrift eingezogen, die Gebühren zahlen Sie direkt im Portal.

5. Ein Drucker. Das klingt banal, ist aber der Punkt, an dem erstaunlich viele an einem Sonntagabend hängen bleiben. Warum, steht im nächsten Abschnitt.

Nach dem Antrag: zehn Tage mit Ausdruck

Ist der Antrag durch, ist das Fahrzeug zugelassen, und Sie dürfen sofort für zehn Tage in ganz Deutschland fahren. Die Bedingung: Sie drucken den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und legen ihn gut sichtbar ins Fahrzeug, und Sie führen den Zulassungsbescheid ausgedruckt mit.

Die Zulassungsbescheinigung und die Plaketten für die Kennzeichen kommen innerhalb von zehn Tagen per Post. Die Schilder selbst müssen Sie sich bei einer Neuzulassung vorher bei einem Prägedienst besorgen – die schickt Ihnen die Behörde nicht.

Wann sich i-Kfz für Sie lohnt – und wann nicht

Ehrlich gesagt: Wenn Sie alle fünf Voraussetzungen erfüllen, ist i-Kfz der günstigste Weg. Sie zahlen nur die amtlichen Gebühren, die online oft niedriger ausfallen als am Schalter, und sparen sich den Termin. Dafür brauchen Sie uns nicht.

Anders sieht es aus, wenn eine Voraussetzung fehlt: die PIN vergessen, der Sicherheitscode schon freigerubbelt, die Zulassungsbescheinigung von 2012, ein nicht eingetragener Umbau, oder schlicht keine Zeit, sich durch ein Behördenportal zu klicken. Dann bleibt nur der Schalter – und genau den übernehmen wir für Sie, mit einer Vollmacht und ohne dass Sie Ihre Ausweis-PIN aus der Hand geben müssen.

Unsere Preise: Neuzulassung 89 €, Ummeldung 69 €, Abmeldung 39 €, jeweils inklusive 19 % Mehrwertsteuer und zuzüglich der amtlichen Gebühren.

Keine Zeit für einen Termin beim LBV? Als Zulassungsdienst in Hamburg erledigen wir Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung für Sie – ohne eigenen Behördentermin.

Stand und Quellen

Stand: 21. September 2026. Die Voraussetzungen, die möglichen Vorgänge und die zehntägige Fahrberechtigung stammen aus dem Benutzerleitfaden zur Online-Zulassung i-Kfz Stufe 4 für natürliche Personen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Portale der anderen Bundesländer unterscheiden sich in Aufbau und Anmeldeweg; das Verfahren dahinter ist bundesweit einheitlich. Dies ist keine Rechtsberatung.

Zulassung direkt online beauftragen

Neuzulassung, Ummeldung oder Abmeldung – ohne Termin bei der Zulassungsstelle und zu festen Preisen. In Hamburg und Umgebung persönlich abgewickelt, bundesweit auf Anfrage. Der Antrag dauert wenige Minuten.