Kurz vorweg: Wer ein nicht zugelassenes Auto bewegen will – zur Probefahrt, zum TÜV, in eine andere Stadt oder dauerhaft ins Ausland –, braucht dafür ein besonderes Kennzeichen. Infrage kommen das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen und das rote Kennzeichen. Hier sehen Sie auf einen Blick, wofür welches Kennzeichen gedacht ist und was in Hamburg gilt.
Die drei Kennzeichen im Vergleich
| Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen | Rotes Kennzeichen | |
|---|---|---|---|
| Wofür? | Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten in Deutschland | Fahrzeug dauerhaft ins Ausland bringen | Wiederholte Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten |
| Für wen? | Privatpersonen und Firmen | Privatpersonen und Firmen | Kfz-Händler, Hersteller und Werkstätten |
| Gültigkeit | höchstens 5 Tage | gesetzlich bis zu 1 Jahr, in Hamburg in der Regel bis zu 1 Monat | unbefristet, solange die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Erkennbar an | gelbem Feld mit Ablaufdatum, Nummer beginnt mit 03 oder 04 | rotem Feld mit Ablaufdatum | roter Schrift, Nummer beginnt mit 06 |
| Versicherung | eVB für Kurzzeitkennzeichen | spezielle Ausfuhrversicherung (in Papierform) | eigene Händlerversicherung |
Kurzzeitkennzeichen: für kurze Fahrten innerhalb Deutschlands
Das Kurzzeitkennzeichen ist die richtige Wahl, wenn Sie ein abgemeldetes Auto kurz bewegen müssen – etwa zur Hauptuntersuchung, zur Probefahrt oder nach dem Kauf nach Hause, um es dort anzumelden.
- In Hamburg gilt es höchstens 5 Kalendertage und nur innerhalb Deutschlands.
- Es wird für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben und kann nicht verlängert oder rückdatiert werden.
- Sie brauchen eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen – mehr zur eVB im Artikel eVB-Nummer.
- Voraussetzung in Hamburg: Hauptwohnsitz in Hamburg oder das Fahrzeug war zuletzt in Hamburg zugelassen.
- Die amtliche Gebühr in Hamburg liegt bei 10,50 €, dazu kommen Schilder und Versicherung.
Mehr dazu auf unserer Seite Kurzzeitkennzeichen in Hamburg.
Ausfuhrkennzeichen: wenn das Auto dauerhaft ins Ausland geht
Das Ausfuhrkennzeichen (auch Export- oder Zollkennzeichen genannt) ist für Fahrzeuge gedacht, die Deutschland endgültig verlassen – zum Beispiel beim Verkauf an einen Käufer im Ausland oder beim Umzug. Mit dem Kennzeichen darf nur für die Ausfuhr gefahren werden, und das Fahrzeug muss innerhalb der Gültigkeit ausreisen.
- Gültigkeit: Laut FZV (§ 45) bis zu einem Jahr. Der LBV Hamburg vergibt Ausfuhrkennzeichen nach eigenen Angaben aber grundsätzlich für höchstens einen Monat – längere Zeiträume nur nach Absprache.
- Versicherung: Nötig ist eine spezielle Ausfuhrversicherung. Hamburg verlangt die Bestätigung in Papierform – eine normale eVB-Nummer reicht nicht.
- HU: Die Hauptuntersuchung muss über die gesamte Gültigkeit hinaus gültig sein.
- Kfz-Steuer: Sie wird für die gesamte Zeit fällig, mindestens aber für einen Monat. In Hamburg ist dafür ein SEPA-Mandat nötig.
- Wohnsitz: Antragsteller brauchen einen Hauptwohnsitz in Deutschland. Wer im Ausland wohnt, benötigt einen Empfangsbevollmächtigten in Hamburg.
- Papiere: Ist das Auto noch zugelassen, wird es dabei abgemeldet: Die alte Zulassungsbescheinigung Teil I wird eingezogen, Teil II wird fortgeschrieben.
- Gebühr: Der LBV Hamburg nennt 30 bis 70 €, dazu kommen Schilder, Versicherung und Kfz-Steuer.
Für das Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie in Hamburg einen Termin, den Sie über lbv-termine.de unter „Fahrzeug-Zulassung“ → „Antrag Ausfuhrkennzeichen“ buchen. Mehr dazu auf unserer Seite Ausfuhrkennzeichen in Hamburg.
Rotes Kennzeichen: nur für Profis
Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 bekommen nur zuverlässige Kfz-Händler, Hersteller und Werkstätten. Sie können damit immer wieder unterschiedliche, nicht zugelassene Fahrzeuge für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten nutzen. Jede Fahrt wird in ein Fahrzeugscheinheft eingetragen. Für Privatpersonen ist das rote Kennzeichen nicht gedacht – für sie ist das Kurzzeitkennzeichen die Alternative. Oldtimer-Besitzer können unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenes rotes Kennzeichen mit der Nummer 07 bekommen.
Welches Kennzeichen brauche ich?
- Sie haben ein abgemeldetes Auto gekauft und wollen es nach Hause fahren oder zum TÜV bringen? → Kurzzeitkennzeichen
- Das Auto wird ins Ausland verkauft oder Sie ziehen mit dem Auto dauerhaft ins Ausland? → Ausfuhrkennzeichen
- Sie sind Händler und bewegen regelmäßig Fahrzeuge? → Rotes Kennzeichen
- Sie wollen das Auto gar nicht selbst fahren? → Lassen Sie es überführen
Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen mit KFZ Direktzulassung
Als Zulassungsdienst in Hamburg beantragen wir Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen für Sie – ohne dass Sie selbst einen Termin beim LBV brauchen. Auf Wunsch fahren wir das Fahrzeug auch mit unseren eigenen roten Kennzeichen für Sie (Fahrzeugüberführung).
- Kurzzeitkennzeichen: 150 €
- Ausfuhrkennzeichen: 250 €
- Fahrzeugüberführung: Preis auf Anfrage
Preise inkl. 19 % MwSt. für unsere Dienstleistung. Amtliche Gebühren, Kennzeichenschilder, Versicherung und – beim Ausfuhrkennzeichen – Kfz-Steuer kommen hinzu. Fragen? Rufen Sie uns an unter 0176 32691185 (Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 10–14 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Stand und Quellen
Stand: 30. September 2026. Gebühren und Fristen können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben des LBV Hamburg.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 45 und Anlage 4
- LBV Hamburg: Leistungsbeschreibungen „Ausfuhrkennzeichen beantragen“ und „Kurzzeitkennzeichen beantragen“ (veröffentlicht über verwaltung.bund.de)
- Generalzolldirektion (zoll.de): Kraftfahrzeugsteuer bei Ausfuhrkennzeichen
- ADAC: Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen