Kurz vorweg: Wer nach Hamburg zieht, muss sein Auto unverzüglich ummelden – so steht es in den Hinweisen des Landesbetriebs Verkehr (LBV). Ein neues Kennzeichen ist dabei aber keine Pflicht. Wer dagegen nur innerhalb Hamburgs umzieht, muss gar nicht ummelden, sondern nur die Adresse in den Papieren ändern lassen. Hier die beiden Fälle im Überblick.
Fall 1: Sie ziehen von außerhalb nach Hamburg
Ihr Wohnsitz liegt jetzt in Hamburg, Ihr Auto ist aber noch in Ihrem alten Zulassungsbezirk gemeldet. Dann muss das Fahrzeug nach Hamburg umgeschrieben werden. Die gute Nachricht: Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten. Die Umkennzeichnung auf ein HH-Kennzeichen ist freiwillig.
Kennzeichen behalten oder HH-Kennzeichen?
| Altes Kennzeichen behalten | Neues HH-Kennzeichen | |
|---|---|---|
| Neue Schilder nötig | nein | ja |
| Fahrzeugbrief (Teil II) nötig | nein | ja |
| eVB-Nummer nötig | nein | ja |
| Wunschkennzeichen möglich | – | ja |
Mehr zur Kennzeichenmitnahme lesen Sie im Artikel Umzug mit Auto: Kennzeichen mitnehmen und Adresse ändern.
Diese Unterlagen verlangt der LBV Hamburg
- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- nur bei neuem Hamburger Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die alten Kennzeichenschilder und eine eVB-Nummer
- gültige Hauptuntersuchung (HU), sofern sie bereits fällig war
- SEPA-Lastschriftmandat im Original für die Kfz-Steuer
- für Firmenfahrzeuge zusätzlich ein Firmennachweis und ein Nachweis der neuen Anschrift, etwa die neue Gewerbeanmeldung
Voraussetzung ist außerdem, dass keine Kfz-Steuerschulden über 5 € bestehen.
Was kostet die Ummeldung nach Hamburg?
Der LBV gibt für die Ummeldung von außerhalb nach Hamburg Gebühren zwischen 15,90 und 60 € an. Die genaue Höhe wird erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt. Für ein Wunschkennzeichen kommen zusätzliche Gebühren hinzu, bei neuem Kennzeichen außerdem die Kosten für die Schilder. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Gebührenposten finden Sie in Auto ummelden: Was es 2026 wirklich kostet.
Fall 2: Sie ziehen innerhalb Hamburgs um
Ziehen Sie zum Beispiel von Altona nach Wandsbek, bleibt Ihr Auto im selben Zulassungsbezirk. Eine Ummeldung ist dann nicht nötig. Sie müssen der Zulassungsbehörde aber innerhalb von 14 Tagen die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen, damit die Adresse berichtigt wird.
Praktisch: Das geht laut LBV auch in den Standorten des HamburgService, gleichzeitig mit der Adressänderung im Personalausweis. Dafür brauchen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit der letzten Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Neue Umweltplakette nicht vergessen
Bekommt Ihr Auto ein neues Kennzeichen, wird die bisherige Feinstaubplakette gegebenenfalls ungültig, weil das Kennzeichen darauf eingetragen ist. Wer in Umweltzonen fahren will, sollte bei der Ummeldung gleich eine neue Plakette beantragen.
Umzug nach Hamburg – wir melden Ihr Auto für Sie um
Ein Umzug bringt genug Termine mit sich. Wir sind ein Zulassungsdienst aus Hamburg-Wandsbek und erledigen die Ummeldung beim LBV für Sie – ohne dass Sie selbst einen Termin buchen müssen.
- Ummeldung: 69 € inkl. 19 % MwSt., zzgl. amtlicher Gebühren
- auf Wunsch mit Wunschkennzeichen (+29 €) und Kennzeichenschildern (35 € inkl. Versand)
Rufen Sie uns an unter 0176 32691185 (Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 10–14 Uhr) oder nutzen Sie das Kontaktformular.